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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Verkauf von Eintrittskarten, Sponsoringpaketen und Arenaordnung für den Besuch der Veranstaltung Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn des Trägerverein Internationalen Hochsprungmeeting Heilbronn e.V..

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und die Arenaordnung für den Besuch des Hochsprungmeetings des Trägerverein Internationalen Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. sind wesentliche Inhalte des Vertrages über den Kauf von Einzelkarten, sonstigen Zugangsberechtigungen oder Sponsoringpaketen des Trägerverein Internationalen Hochsprungmeeting Heilbronn e.V..

 

§ 1 Geltungsbereich

Grundlage der Arenaordnung sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trägerverein Internationalen Hochsprungmeeting Heilbronn e.V., die der Karteninhaber anerkennt. Im Fall der Weitergabe der Karten verpflichtet sich der Karteninhaber, auf die Geltung der Arenaordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen.

 

§ 2 Vertragsschluss/Karteninhaberschaft

a) Der Trägerverein Internationalen Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. veräußert Tages- und Wochenendkarten nur auf der Grundlage dieser AGB.

b) Der Vertragsschluss kommt bei dem Kauf von Tages- und Wochenendkarten, sofern der Besteller die Karte/n nicht in den Verkaufsstellen erwirbt, mit Eingang der Kartenbestellung auf postalischem oder elektronischem Weg zustande, sofern der Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. die Bestellung nicht unverzüglich zurückweist. Der Verkauf erfolgt gegen Vorkasse; der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der bestellten Karte/n. 

c) Im Internet oder mittels anderer Plattformen/Medien aufgeführte Kartenangebote sind nicht bindend; maßgeblich ist der Inhalt des jeweiligen Ticketvertrages.

d) Der Besteller sagt verbindlich zu, die Karte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher und kommerzieller Weiterverkauf der erworbenen Karten/n ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Insbesondere ist untersagt

  • Karten bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;

  • im Rahmen einer privaten Weitergabe die Karte/n zu einem höheren Preis als dem, der auf der/n Karte/n angegeben ist, zu veräußern;

  • Karte/n ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. zu Zwecken von Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.

e) Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlt der Kartenerwerber an den Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. eine Vertragsstrafe i.H.v. € 2.000.-. Der Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. behält es sich vor, den Kartenerwerber, der gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstößt, in Zukunft vom Kartenerwerb auszuschließen.

 

§ 3 Kartenversand; Onlineverkauf; Kosten

a) Übersendet der Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. dem Kartenerwerber auf seinen Wunsch Eintrittskarten, so trägt dieser das Versandrisiko. Der Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. ist weder in diesem Fall, noch bei Kartenverlust, zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Die Versandart obliegt des Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V..

b) Neben der Vorverkaufsgebühr wird bei zu versendenden Eintrittskarten eine Bearbeitungsgebühr / Versandkosten erhoben.

c) Bei Bestellungen und Verkäufen von Karte/n über das Internet, gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.

 

§ 4 Zugang zu den Veranstaltungen

a) Die gültige Tageskarte berechtigt zum Besuch des in der Eintrittskarte ausgewiesenen Tages zum Internationalen Hochsprungmeeting Heilbronn des Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. in der Arena auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen.

b) Der Zugang wird nur bei Vorlage einer gültigen Tages- oder Wochenendkarte oder eines sonstigen, von dem Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. oder anderen hierzu Befugten ausgestellten Berechtigungsausweises gewährt. Besuchern mit ermäßigten Tages- oder Wochenendkarten wird der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen nur gewährt, wenn sie beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder den Berechtigungsausweis jederzeit bis zum Verlassen des Arenabereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarten bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Entzug der Karte bzw. des Ausweises nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder Verwendung anzusehen.

 

§ 5 Regelung bei ermäßigten Karten

a) Ermäßigte Eintrittskarten (Tages- oder Wochenendkarten) sind nicht übertragbar. Eine einmal gewährte Ermäßigung kann erneut nur gestattet werden, wenn der Besucher die Berechtigung zur Ermäßigung gegen Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweist. Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ermäßigung ist der Tag des Erwerbes der Dauerkarte/Tageskarte. Die Ermäßigung kann erneut nur gewährt werden, wenn der Besucher eine entsprechende aktuelle Berechtigung beim Kauf vorlegt.

b) Die Ermäßigungsstufe „Ermäßigt“ gilt für Rentner ab 65 Jahren, Studenten, Auszubildende, Schüler, Jugendliche (14-18 Jahre), Kinder (4-13 Jahre). Kinder bis einschließlich 3 Jahre haben freien Eintritt ohne Sitzplatzanspruch.

c) Nicht genannte Personengruppen erhalten keine Ermäßigungen.

 

§ 6 Eingangskontrolle

a) Jeder Besucher ist beim Betreten der Arena verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte (Tages- oder Wochenendkarte) oder den Berechtigungsausweis im Sinne von § 4 b) unaufgefordert vorzuzeigen und nach Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Arenabereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.

b) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen oder am Betreten der Arena gehindert werden.

c) Erkennbar alkoholisierte, erkennbar unter sonstigen Drogen stehende, vermummte und/oder mit auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung versehene Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

§ 7 Verbote

a) Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern der Arena das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:

  • gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art;

  • Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen;

  • Tiere

  • rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;

  • Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z.B.: Konfetti, Papierschnipsel sowie Großfahnen, deren Stange über 1,5 Meter ist und die aus leicht brennbarem Material bestehen)

Weiterhin ist es im Arenabereich verboten:

  • Gegenstände insbesondere in den Innenraum oder in der Zuschauerraum zu werfen;

  • Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten;

  • das Arenagelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel sowie Papierrollen mitzubringen.

Der Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. sowie das beauftragte Ordnungspersonal können im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbaren Gegenständen auf dem Arenagelände untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

c) Der Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. übt während der Veranstaltung in der Arena das Hausrecht aus. Sie ist daher berechtigt, Personen die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher darüber hinaus verpflichtet, auf Weisung des Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V., der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.

 

§ 8 Sanktionen

a) Bei Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach § 7 kann dem Besucher der Zutritt zum Arenabereich verweigert werden, der Besucher aus dem Arenabereich verwiesen werden sowie ein Hausverbot erteilt werden.

b) Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben ebenfalls unberührt. Wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen können zum Verlust der Zutrittsberechtigung und/oder zum Hausverbot führen.

 

§ 9 Termin, Ausfälle und Abbruch der Veranstaltung

Termine, Anfangszeiten und mögliche Verlegungen sind der Tagespresse, dem Rundfunk und insbesondere der Internet-Website des Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. (www.hochsprung-heilbronn.de) zu entnehmen. Verlegungen, Ausfälle und Abbrüche der Veranstaltung führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. Die Tages- und Wochenendkarten für die ausgefallene Veranstaltung behält im Falle einer Neuansetzung Gültigkeit.

 

§ 10 Haftungsbeschränkung

a) Die Haftung des Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird vorbehaltlich b) ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, vorliegt.

b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V. nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch summenmäßig beschränkt auf den Wert des aus der Eintrittskarte folgenden Nutzungsrechts. 

 

§ 11 Verlust der Eintrittskarten

Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karten-Inhaber. Die durch die Ausstellung von Ersatzkarten aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte anfallenden Kosten sind durch den Karten-Inhaber zu tragen.

 

§ 12 Kontakt

Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Kündigungen, Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: Trägerverein Internationales Hochsprungmeeting Heilbronn e.V., Bubenhalde 8, 74199 Untergruppenbach, info@hochsprung-heilbronn.de

 

§ 13 Schlussklausel

a) Gegen die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, erhebt der Besteller keine Einwände (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).

b) Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.

c) Alleiniger Erfüllungsort ist Heilbronn. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Heilbronn.

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